Marktwert- und Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB
Mietwertgutachten über die ortsübliche Vergleichsmiete
Beleihungswertgutachten nach § 16 Abs. 2 PfandBG
nach Bedarf und Vereinbarung
bei An- und Verkäufen von Immobilien
in Zusammenhang mit Familien- und Erbangelegenheiten
über die Wirtschaftlichkeit (u. a. von Modernisierungen und Erweiterungen) und Analyse von Wertsteigerungspotenzialen (u. a. durch Optimierung der Vermietungssituation sowie des Baurechts)
© Krombholz & Hülshoff
SACHVERSTÄNDIGE FÜR IMMOBILIENBEWERTUNG PARTGMBB
Design und Umsetzung Carsten Baumhögger