Wovon hängt das Honorar für ein Verkehrswertgutachten ab?

Kurz gesagt: Für Verkehrswertgutachten im privaten Auftrag gibt es keine gesetzliche Gebührenordnung; das Honorar wird vereinbart. Bei uns richtet sich das Grundhonorar nach einer Honorartabelle mit Wertstufen, bezogen auf den im Gutachten ermittelten Verkehrswert. Zuschläge kommen hinzu, wenn der Auftrag zusätzliche Bewertungsschritte erfordert, etwa bei einem Wohnungsrecht, einem zurückliegenden Stichtag oder fehlenden Unterlagen; Fahrtkosten und Auslagen werden gesondert berechnet. Für Gutachten im Auftrag eines Gerichts gilt das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).

Gibt es feste Gebühren für ein Verkehrswertgutachten?

Nein. Für Gutachten, die Sie als Privatperson oder Unternehmen in Auftrag geben, schreibt kein Gesetz ein bestimmtes Honorar vor. Sachverständige legen ihre Honorare selbst fest; Berufsverbände geben dafür unverbindliche Empfehlungen heraus. Unsere Honorarordnung orientiert sich an der Honorarrichtlinie des Bundesverbands öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS) in der Fassung 2026.

Wird ein Sachverständiger vom Gericht beauftragt, richtet sich seine Vergütung nach dem JVEG, im Wesentlichen nach Stunden. Ein Gutachten, das eine Partei selbst für einen Prozess in Auftrag gibt, ist dagegen ein Privatgutachten und wird wie jeder andere private Auftrag vereinbart.

Auch die örtlich zuständigen Gutachterausschüsse erstellen Verkehrswertgutachten. Gebühren und Auslagen richten sich dort nach dem jeweiligen Landesrecht.

Für Restnutzungsdauer-Gutachten zur AfA gilt ein eigener Festbetrag nach Objektart, siehe Kosten eines Restnutzungsdauer-Gutachtens.

Wie wird das Grundhonorar berechnet?

Die Honorartabelle ordnet jedem Wertbereich einen festen Betrag zu. Das Honorar steigt mit dem Verkehrswert, aber deutlich langsamer als der Wert: Ein Gutachten für eine Immobilie im Wert von einer Million Euro kostet nicht das Doppelte eines Gutachtens für 500.000 Euro. Mit dem Wert wachsen in der Regel die wirtschaftliche Tragweite des Gutachtens und das Haftungsrisiko des Sachverständigen.

Bezugsgröße ist der im Gutachten ermittelte Verkehrswert, nicht ein Kaufpreis oder eine Schätzung vorab. Die Tabelle wird vor der Beauftragung vereinbart; welche Wertstufe greift, steht erst mit dem Ergebnis fest. Sind Rechte wie ein Wohnungsrecht wertmindernd zu berücksichtigen, wird das Honorar nach dem Wert ohne diesen Abzug bemessen.

Im Grundhonorar enthalten sind die Besichtigung durch den Sachverständigen und die Lieferung des Gutachtens als PDF. Gedruckte Exemplare gibt es auf Wunsch gegen Aufpreis.

Welche Umstände erhöhen das Honorar?

Zuschläge werden als Prozentsatz auf das Grundhonorar berechnet. Welche anfallen und in welcher Höhe, weisen wir im Angebot mit ihrem Anlass aus.

UmstandWarum zusätzliche Arbeit entstehtBeispiel
Rechte und Lasten im GrundbuchInhalt und Wertauswirkung des Rechts sind zu prüfen und in der Regel gesondert zu bewertenWohnungsrecht, Nießbrauch, Wegerecht
ErbbaurechtDas Erbbaurecht wird nach eigenen Regeln bewertet (§§ 48 bis 52 ImmoWertV)Haus auf einem Erbbaugrundstück der Kirche
Zurückliegender oder zusätzlicher StichtagMarktdaten und Zustand sind für den früheren Zeitpunkt zu rekonstruierenErbfall vor mehreren Jahren, Zugewinnausgleich mit zwei Stichtagen
Fehlende oder widersprüchliche UnterlagenPläne, Flächen oder Auskünfte sind zu beschaffen, zu prüfen oder durch ein Aufmaß zu ermittelnkein Grundriss, keine Wohnflächenberechnung
Unterschiedliche Nutzungen auf einem GrundstückSie können zusätzliche Erhebungen und getrennte Bewertungsansätze erfordernWohnhaus mit vermieteter Werkstatt
Baulast, Denkmalschutz, FörderbindungZusätzliche Auskünfte und Wertauswirkungen sind zu prüfendenkmalgeschütztes Stadthaus
Mehrere AuftraggeberAbstimmung und Ortstermin mit mehreren BeteiligtenErbengemeinschaft mit drei Geschwistern
Verkürzte BearbeitungszeitBei verfügbarer Kapazität entsteht zusätzlicher OrganisationsaufwandFrist des Finanzamts läuft ab

Welche Nebenkosten kommen hinzu?

  • Fahrtkosten für die An- und Abreise zum Ortstermin als Kilometerpauschale; liegt das Objekt mehr als 50 Kilometer von unserem Büro entfernt, zusätzlich die Fahrtzeit
  • Auslagen für Behördenauskünfte, etwa Grundbuch- oder Baulastenauszüge, und für kostenpflichtige Marktdaten in tatsächlicher Höhe

Für Privatpersonen nennen wir im Angebot alle Beträge einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Beispiel: Zwei Aufträge für dieselbe Wohnung

Die folgenden Fälle sind frei erfunden. Sie zeigen, welche Bestandteile anfallen können, und sind keine Kostenschätzung.

Fall A: Eine Eigentümerin möchte ihre Eigentumswohnung in Münster verkaufen und braucht den aktuellen Verkehrswert. Die Wohnung ist frei von Rechten Dritter, Teilungserklärung, Grundrisse und Wohnflächenberechnung liegen vor. Es fallen das Grundhonorar, die Fahrtkosten und gegebenenfalls Auslagen für Auskünfte an.

Fall B: Dieselbe Wohnung, aber die Eigentümerin hat sie vor zwei Jahren geerbt, ihre Mutter hat ein lebenslanges Wohnungsrecht, und das Gutachten soll gegenüber dem Finanzamt den niedrigeren Wert belegen. Eine Wohnflächenberechnung fehlt. Hinzu kommen hier ein Zuschlag für das Wohnungsrecht, gegebenenfalls ein Zuschlag für den zurückliegenden Stichtag und der Aufwand für die Flächenermittlung.

Der Unterschied liegt nicht im Objekt, sondern in der Aufgabe. Im Fall B ist vorab zu klären, was genau bewertet wird und zu welchem Stichtag, und ob das Wohnungsrecht im Gutachtenwert oder steuerlich gesondert berücksichtigt wird. Mehr dazu unter Gutachten für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und Wohnrecht und Nießbrauch.

Wann ist eine Wertindikation die günstigere Wahl?

Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen wollen und den Wert nur für Ihre eigene Entscheidung brauchen, kann eine Wertindikation genügen. Sie enthält das Ergebnis und die Berechnung, aber keine Beschreibung von Objekt und Lage, und ist deshalb günstiger. Beim Finanzamt oder bei Gericht kann sie nicht vorgelegt werden; dafür ist ein vollständiges Verkehrswertgutachten nötig.

Wie kommen Sie zu einem Angebot?

Schildern Sie uns kurz Objekt, Anlass und Stichtag und nennen Sie vorhandene Unterlagen und bekannte Rechte im Grundbuch. Daraus erstellen wir ein schriftliches Angebot mit der Honorartabelle, den absehbaren Zuschlägen und den Nebenkosten. Ergibt sich während der Bearbeitung zusätzlicher Aufwand, etwa weil ein Recht im Grundbuch erst später bekannt wird, sprechen wir das ab, bevor wir ihn berechnen. Die Zahlungsbedingungen stehen im Angebot.

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Häufige Fragen

Ist die Besichtigung im Honorar enthalten?

Ja. Die Besichtigung durch den Sachverständigen gehört zum Grundhonorar. Gesondert berechnet werden die Fahrtkosten und bei Objekten, die mehr als 50 Kilometer vom Büro entfernt liegen, die Fahrtzeit.

Steht der Gesamtbetrag vor der Beauftragung fest?

Nicht auf den Euro. Das Honorar vereinbaren wir nach Rücksprache mit Ihnen; im Angebot stehen die Honorartabelle, die absehbaren Zuschläge und die Nebenkosten. Welche Wertstufe greift, ergibt sich aus dem ermittelten Verkehrswert.

Wer bezahlt das Gutachten bei einer Erbengemeinschaft?

Im Auftrag wird festgelegt, wer Auftraggeber ist und das Honorar schuldet. Wie die Erben die Kosten untereinander aufteilen, ist davon unabhängig. Zusätzlicher Abstimmungsaufwand mit mehreren Beteiligten wird im Angebot ausgewiesen.

Was kostet ein Gerichtsgutachten?

Beauftragt das Gericht den Sachverständigen, richtet sich seine Vergütung nach dem JVEG. Im Zivilprozess kann das Gericht die Beweisaufnahme davon abhängig machen, dass die beweisführende Partei einen Vorschuss zahlt (§ 379 ZPO). Wer die Kosten endgültig trägt, entscheidet das Gericht.

Quellen

Stand: 29.09.2026 · fachlich geprüft von Alexander Krombholz

Alexander Krombholz, Partner und Sachverständiger, Standort Münster

Autor: Alexander Krombholz
Von der IHK Nord Westfalen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken · MRICS · HypZert F und M · Partner, Standort Münster
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