Kurz gesagt: Für Verkehrswertgutachten im privaten Auftrag gibt es keine gesetzliche Gebührenordnung; das Honorar wird vereinbart. Bei uns richtet sich das Grundhonorar nach einer Honorartabelle mit Wertstufen, bezogen auf den im Gutachten ermittelten Verkehrswert. Zuschläge kommen hinzu, wenn der Auftrag zusätzliche Bewertungsschritte erfordert, etwa bei einem Wohnungsrecht, einem zurückliegenden Stichtag oder fehlenden Unterlagen; Fahrtkosten und Auslagen werden gesondert berechnet. Für Gutachten im Auftrag eines Gerichts gilt das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).
Gibt es feste Gebühren für ein Verkehrswertgutachten?
Nein. Für Gutachten, die Sie als Privatperson oder Unternehmen in Auftrag geben, schreibt kein Gesetz ein bestimmtes Honorar vor. Sachverständige legen ihre Honorare selbst fest; Berufsverbände geben dafür unverbindliche Empfehlungen heraus. Unsere Honorarordnung orientiert sich an der Honorarrichtlinie des Bundesverbands öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS) in der Fassung 2026.
Wird ein Sachverständiger vom Gericht beauftragt, richtet sich seine Vergütung nach dem JVEG, im Wesentlichen nach Stunden. Ein Gutachten, das eine Partei selbst für einen Prozess in Auftrag gibt, ist dagegen ein Privatgutachten und wird wie jeder andere private Auftrag vereinbart.
Auch die örtlich zuständigen Gutachterausschüsse erstellen Verkehrswertgutachten. Gebühren und Auslagen richten sich dort nach dem jeweiligen Landesrecht.
Für Restnutzungsdauer-Gutachten zur AfA gilt ein eigener Festbetrag nach Objektart, siehe Kosten eines Restnutzungsdauer-Gutachtens.
Wie wird das Grundhonorar berechnet?
Die Honorartabelle ordnet jedem Wertbereich einen festen Betrag zu. Das Honorar steigt mit dem Verkehrswert, aber deutlich langsamer als der Wert: Ein Gutachten für eine Immobilie im Wert von einer Million Euro kostet nicht das Doppelte eines Gutachtens für 500.000 Euro. Mit dem Wert wachsen in der Regel die wirtschaftliche Tragweite des Gutachtens und das Haftungsrisiko des Sachverständigen.
Bezugsgröße ist der im Gutachten ermittelte Verkehrswert, nicht ein Kaufpreis oder eine Schätzung vorab. Die Tabelle wird vor der Beauftragung vereinbart; welche Wertstufe greift, steht erst mit dem Ergebnis fest. Sind Rechte wie ein Wohnungsrecht wertmindernd zu berücksichtigen, wird das Honorar nach dem Wert ohne diesen Abzug bemessen.
Im Grundhonorar enthalten sind die Besichtigung durch den Sachverständigen und die Lieferung des Gutachtens als PDF. Gedruckte Exemplare gibt es auf Wunsch gegen Aufpreis.
Welche Umstände erhöhen das Honorar?
Zuschläge werden als Prozentsatz auf das Grundhonorar berechnet. Welche anfallen und in welcher Höhe, weisen wir im Angebot mit ihrem Anlass aus.
| Umstand | Warum zusätzliche Arbeit entsteht | Beispiel |
|---|---|---|
| Rechte und Lasten im Grundbuch | Inhalt und Wertauswirkung des Rechts sind zu prüfen und in der Regel gesondert zu bewerten | Wohnungsrecht, Nießbrauch, Wegerecht |
| Erbbaurecht | Das Erbbaurecht wird nach eigenen Regeln bewertet (§§ 48 bis 52 ImmoWertV) | Haus auf einem Erbbaugrundstück der Kirche |
| Zurückliegender oder zusätzlicher Stichtag | Marktdaten und Zustand sind für den früheren Zeitpunkt zu rekonstruieren | Erbfall vor mehreren Jahren, Zugewinnausgleich mit zwei Stichtagen |
| Fehlende oder widersprüchliche Unterlagen | Pläne, Flächen oder Auskünfte sind zu beschaffen, zu prüfen oder durch ein Aufmaß zu ermitteln | kein Grundriss, keine Wohnflächenberechnung |
| Unterschiedliche Nutzungen auf einem Grundstück | Sie können zusätzliche Erhebungen und getrennte Bewertungsansätze erfordern | Wohnhaus mit vermieteter Werkstatt |
| Baulast, Denkmalschutz, Förderbindung | Zusätzliche Auskünfte und Wertauswirkungen sind zu prüfen | denkmalgeschütztes Stadthaus |
| Mehrere Auftraggeber | Abstimmung und Ortstermin mit mehreren Beteiligten | Erbengemeinschaft mit drei Geschwistern |
| Verkürzte Bearbeitungszeit | Bei verfügbarer Kapazität entsteht zusätzlicher Organisationsaufwand | Frist des Finanzamts läuft ab |
Welche Nebenkosten kommen hinzu?
- Fahrtkosten für die An- und Abreise zum Ortstermin als Kilometerpauschale; liegt das Objekt mehr als 50 Kilometer von unserem Büro entfernt, zusätzlich die Fahrtzeit
- Auslagen für Behördenauskünfte, etwa Grundbuch- oder Baulastenauszüge, und für kostenpflichtige Marktdaten in tatsächlicher Höhe
Für Privatpersonen nennen wir im Angebot alle Beträge einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Beispiel: Zwei Aufträge für dieselbe Wohnung
Die folgenden Fälle sind frei erfunden. Sie zeigen, welche Bestandteile anfallen können, und sind keine Kostenschätzung.
Fall A: Eine Eigentümerin möchte ihre Eigentumswohnung in Münster verkaufen und braucht den aktuellen Verkehrswert. Die Wohnung ist frei von Rechten Dritter, Teilungserklärung, Grundrisse und Wohnflächenberechnung liegen vor. Es fallen das Grundhonorar, die Fahrtkosten und gegebenenfalls Auslagen für Auskünfte an.
Fall B: Dieselbe Wohnung, aber die Eigentümerin hat sie vor zwei Jahren geerbt, ihre Mutter hat ein lebenslanges Wohnungsrecht, und das Gutachten soll gegenüber dem Finanzamt den niedrigeren Wert belegen. Eine Wohnflächenberechnung fehlt. Hinzu kommen hier ein Zuschlag für das Wohnungsrecht, gegebenenfalls ein Zuschlag für den zurückliegenden Stichtag und der Aufwand für die Flächenermittlung.
Der Unterschied liegt nicht im Objekt, sondern in der Aufgabe. Im Fall B ist vorab zu klären, was genau bewertet wird und zu welchem Stichtag, und ob das Wohnungsrecht im Gutachtenwert oder steuerlich gesondert berücksichtigt wird. Mehr dazu unter Gutachten für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und Wohnrecht und Nießbrauch.
Wann ist eine Wertindikation die günstigere Wahl?
Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen wollen und den Wert nur für Ihre eigene Entscheidung brauchen, kann eine Wertindikation genügen. Sie enthält das Ergebnis und die Berechnung, aber keine Beschreibung von Objekt und Lage, und ist deshalb günstiger. Beim Finanzamt oder bei Gericht kann sie nicht vorgelegt werden; dafür ist ein vollständiges Verkehrswertgutachten nötig.
Wie kommen Sie zu einem Angebot?
Schildern Sie uns kurz Objekt, Anlass und Stichtag und nennen Sie vorhandene Unterlagen und bekannte Rechte im Grundbuch. Daraus erstellen wir ein schriftliches Angebot mit der Honorartabelle, den absehbaren Zuschlägen und den Nebenkosten. Ergibt sich während der Bearbeitung zusätzlicher Aufwand, etwa weil ein Recht im Grundbuch erst später bekannt wird, sprechen wir das ab, bevor wir ihn berechnen. Die Zahlungsbedingungen stehen im Angebot.
Kontakt: Standort Münster · Standort Osnabrück · Kontaktformular
Häufige Fragen
Ist die Besichtigung im Honorar enthalten?
Ja. Die Besichtigung durch den Sachverständigen gehört zum Grundhonorar. Gesondert berechnet werden die Fahrtkosten und bei Objekten, die mehr als 50 Kilometer vom Büro entfernt liegen, die Fahrtzeit.
Steht der Gesamtbetrag vor der Beauftragung fest?
Nicht auf den Euro. Das Honorar vereinbaren wir nach Rücksprache mit Ihnen; im Angebot stehen die Honorartabelle, die absehbaren Zuschläge und die Nebenkosten. Welche Wertstufe greift, ergibt sich aus dem ermittelten Verkehrswert.
Wer bezahlt das Gutachten bei einer Erbengemeinschaft?
Im Auftrag wird festgelegt, wer Auftraggeber ist und das Honorar schuldet. Wie die Erben die Kosten untereinander aufteilen, ist davon unabhängig. Zusätzlicher Abstimmungsaufwand mit mehreren Beteiligten wird im Angebot ausgewiesen.
Was kostet ein Gerichtsgutachten?
Beauftragt das Gericht den Sachverständigen, richtet sich seine Vergütung nach dem JVEG. Im Zivilprozess kann das Gericht die Beweisaufnahme davon abhängig machen, dass die beweisführende Partei einen Vorschuss zahlt (§ 379 ZPO). Wer die Kosten endgültig trägt, entscheidet das Gericht.
Quellen
- § 9 JVEG – Honorar des Sachverständigen
- § 379 ZPO – Auslagenvorschuss
- § 194 BauGB – Verkehrswert
- Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
Stand: 29.09.2026 · fachlich geprüft von Alexander Krombholz

Autor: Alexander Krombholz
Von der IHK Nord Westfalen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken · MRICS · HypZert F und M · Partner, Standort Münster
Zum Profil von Alexander Krombholz