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UNABHÄNGIGE BEWERTUNG
FÜR IHREN ANLASS
IMMOBILIENGUTACHTER IN MÜNSTER UND OSNABRÜCK
Krombholz & Hülshoff Sachverständige für Immobilienbewertung (KHIB) erstellt Verkehrswert- und Marktwertgutachten für Wohn-, Gewerbe- und Spezialimmobilien. Unsere Büros in Münster und Osnabrück sind Ansprechpartner für Immobilien in Münster und im Münsterland, in Stadt und Landkreis Osnabrück sowie in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen; darüber hinaus bewerten wir Immobilien bundesweit und im Ausland.
Die Partner Alexander Krombholz und Nils Hülshoff sind von der Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (Alexander Krombholz: IHK Nord Westfalen, Nils Hülshoff: IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim) und unterliegen deren Aufsicht. Beide sind Mitglied der Royal Institution of Chartered Surveyors (MRICS).
Zusätzlich sind wir als Immobiliengutachter HypZert für finanzwirtschaftliche Zwecke (HypZert F, Markt- und Beleihungswertermittlung) zertifiziert. Es handelt sich um eine Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024; die HypZert GmbH ist dafür von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert. Die Zertifizierung setzt jährlich nachzuweisende Fortbildung und eine regelmäßige Rezertifizierung voraus. Für Bewertungen nach § 216 KAGB liegt die Zulassung der BaFin vor.
Leistungen
- Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB – die vollständige Bewertung, etwa zur Vorlage beim Finanzamt, bei Gericht oder gegenüber Vertragspartnern
- Wertindikation – Marktwert mit Berechnung für den Kauf oder Verkauf, nicht zur Vorlage beim Finanzamt oder bei Gericht
- Markt- und Beleihungswertgutachten für Banken
- Gutachten im Auftrag von Gerichten
- Bewertung von Rechten und Lasten: Nießbrauch, Wohnungsrecht, Erbbaurecht, Leitungsrechte und Baulasten
- Restnutzungsdauer-Gutachten für die AfA (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG)
- Mietwertgutachten und die Prüfung vorhandener Gutachten
- Bewertungen für Immobilienfonds nach § 216 KAGB
Bewertungsanlässe
Häufige Anlässe sind Erbschaft und Schenkung einschließlich des Nachweises eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG, Scheidung und Zugewinnausgleich, Kauf, Verkauf und Vermögensauseinandersetzung, Finanzierungen sowie steuerliche Bewertungen. Eine Übersicht steht unter Bewertungsanlässe.
Objekte und Auftraggeber
Wir bewerten Einfamilien-, Zweifamilien- und Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen und Teileigentum, Büro- und Geschäftshäuser, Logistik- und Gewerbeimmobilien, Betreiber- und Spezialimmobilien wie Studentenwohnheime und Mikroapartments sowie bebaute und unbebaute Grundstücke. Auftraggeber sind Privatpersonen, Banken, Gerichte, Unternehmen sowie Investoren und Bestandshalter. Neben Einzelbewertungen übernehmen wir die Bewertung ganzer Immobilienbestände, etwa für Banken, Fonds und Bestandshalter.
KONTAKTIEREN SIE UNS
Alexander Krombholz
- 0251 37983620
- 0175 1121084
- 0251 37983626
- [email protected]
- Enschedeweg 40, 48149 Münster
Nils Hülshoff
- 0541 4067044
- 0171 8113753
- 0541 441103
- [email protected]
- Lengericher Landstraße 19b, 49078 Osnabrück