Wertindikation für Kauf und Verkauf
Eine Wertindikation ist eine sachverständige Einschätzung des Marktwerts einer Immobilie für den Kauf oder Verkauf. Sie orientiert sich an den Wertermittlungsverfahren der ImmoWertV, ohne deren vollständige Dokumentation: Sie erhalten das Ergebnis und die Berechnung, aber keine Objekt- und Lagebeschreibung. Dadurch ist sie schneller und günstiger als ein Gutachten. Beim Finanzamt oder bei Gericht kann eine Wertindikation nicht vorgelegt werden.
Wann eine Wertindikation passt
- vor dem Verkauf, um einen realistischen Angebotspreis festzulegen
- vor dem Kauf, um einen geforderten Preis einzuordnen (mehr dazu im Ratgeber Gutachter beim Hauskauf)
Wann ein Verkehrswertgutachten nötig ist
Für alle Zwecke außer dem Kauf oder Verkauf ist ein vollständiges Verkehrswertgutachten der richtige Weg. Das gilt insbesondere, wenn der Wert gegenüber Gericht, Finanzamt oder anderen Beteiligten nachgewiesen werden muss, etwa bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer, bei einer Scheidung und im Zugewinnausgleich, bei Übertragungen in der Familie oder in einem gerichtlichen Verfahren. Eine Wertindikation kann beim Finanzamt oder bei Gericht nicht vorgelegt werden. Wir sagen Ihnen vor der Beauftragung, welche Leistung zu Ihrem Zweck passt. Braucht eine Bank für eine Finanzierung den Beleihungswert, beauftragt sie dafür selbst ein Gutachten – siehe Beleihungswertgutachten.
Was die Wertindikation enthält
- Berechnung des Marktwerts in Anlehnung an die Verfahren der ImmoWertV 2021, gestützt auf die Daten des Gutachterausschusses
- das Ergebnis mit einer kurzen, nachvollziehbaren Begründung
Die Wertindikation beschränkt sich bewusst auf das Zahlenwerk: Ergebnis und Berechnung, keine Beschreibung von Objekt und Lage. Umfang und Tiefe sind damit geringer als bei einem Verkehrswertgutachten.
Was wir bewerten
Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen und Teileigentum, Mehrfamilienhäuser sowie Wohn- und Geschäftshäuser und kleinere Gewerbeobjekte.
So gehen wir vor
- Anfrage: Sie schildern uns Objekt und Zweck. Wir klären, ob eine Wertindikation genügt, und senden ein Angebot.
- Unterlagen: Sie stellen uns die wichtigsten Unterlagen zur Verfügung.
- Ortstermin: Wir besichtigen das Objekt persönlich.
- Ausarbeitung und Übergabe: Sie erhalten die Wertindikation digital.
Welche Unterlagen wir benötigen
- ausgefüllter Objektfragebogen (erhalten Sie von uns)
- Grundbuchauszug
- Grundrisse
- Wohn- und Nutzflächenberechnung
- bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung mit Aufteilungsplänen
- bei vermieteten Objekten: Mieterliste
- bei Erbbaurechten: Erbbaurechtsvertrag und aktueller Erbbauzins
Weitere Unterlagen wie Energieausweis, Baubeschreibung oder Exposé sind hilfreich, aber nicht zwingend.
Honorar
Das Honorar richtet sich nach Objektart und Wert. Für Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäuser bis acht Wohneinheiten gelten feste Beträge; für größere Objekte erstellen wir ein individuelles Angebot.
Anrechnung: Beauftragen Sie innerhalb von zwölf Monaten ein Verkehrswertgutachten für dasselbe Objekt, rechnen wir einen Teil des Honorars der Wertindikation darauf an.
Wer die Wertindikation erstellt
- Alexander Krombholz (Standort Münster): von der IHK Nord Westfalen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, MRICS, HypZert F und M → Profil
- Nils Hülshoff (Standort Osnabrück): von der IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, MRICS, HypZert F → Profil
Stand: September 2026
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zu einem Verkehrswertgutachten?
Beide stützen sich auf die Wertermittlungsverfahren der ImmoWertV. Die Wertindikation enthält aber nur das Ergebnis und die Berechnung, keine Beschreibung von Objekt und Lage. Sie ist deshalb schneller und günstiger, dient nur der Orientierung beim Kauf oder Verkauf und kann nicht bei Gericht oder beim Finanzamt vorgelegt werden.
Ist eine Wertindikation dasselbe wie eine Online-Bewertung?
Nein. Online-Bewertungen rechnen mit Durchschnittswerten und kennen Ihr Objekt nicht. Eine Wertindikation erstellt ein Sachverständiger auf Grundlage Ihrer Unterlagen, der Daten des Gutachterausschusses und des konkreten Objekts.
Kann ich die Wertindikation beim Finanzamt oder bei Gericht vorlegen?
Nein. Eine Wertindikation kann nicht beim Finanzamt oder bei Gericht vorgelegt werden. Für den Nachweis eines niedrigeren Werts bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer brauchen Sie ein vollständiges Gutachten. Mehr dazu unter Gutachten für die Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Kann ich später noch ein vollständiges Gutachten beauftragen?
Ja. Wenn Sie innerhalb von zwölf Monaten ein Verkehrswertgutachten für dasselbe Objekt beauftragen, rechnen wir einen Teil des Honorars der Wertindikation an.
Wie lange dauert eine Wertindikation?
Das hängt vom Objekt und von den Unterlagen ab. Die voraussichtliche Bearbeitungszeit nennen wir Ihnen mit dem Angebot.
Kontakt
Standort Münster: 0251 37983620 · [email protected]
Standort Osnabrück: 0541 4067044 · [email protected]
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