Immobiliengutachter in Osnabrück

Unser Büro in Osnabrück liegt an der Lengericher Landstraße 19b in Osnabrück-Hellern; hier ist auch der Sitz der Partnerschaft. Von hier aus bewerten wir Häuser, Wohnungen, Grundstücke und Gewerbeimmobilien in der Stadt Osnabrück, im Landkreis Osnabrück, im Emsland und in der Grafschaft Bentheim sowie in ganz Niedersachsen. Auch im benachbarten Tecklenburger Land sind wir tätig, siehe Immobiliengutachter Kreis Steinfurt. Nils Hülshoff leitet den Standort; er ist von der IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Unsere Leistungen in Osnabrück

Häufige Anlässe

Osnabrück, Emsland und Grafschaft Bentheim

Wir bewerten in allen Stadtteilen von Osnabrück, im Landkreis Osnabrück, im Emsland und in der Grafschaft Bentheim, darüber hinaus in ganz Niedersachsen. Das Spektrum reicht vom Einfamilienhaus und der Eigentumswohnung über Mehrfamilienhäuser und Wohn- und Geschäftshäuser bis zu Büro-, Gewerbe- und Logistikimmobilien sowie Betreiber- und Spezialimmobilien. Für die Region gilt die öffentliche Bestellung durch die IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim.

Das Team in Osnabrück

  • Nils Hülshoff – Partner und Sachverständiger, Diplom-Kaufmann, MRICS, HypZert F, BaFin-Zulassung als externer Bewerter nach § 216 KAGB → Profil
  • Sophia Döbbeling, Dipl.-Ing. – Sachverständige, HypZert F → Profil
  • Tanja Balke – Office
  • Luca Huning – Werkstudent

Das gesamte Team mit dem Standort Münster finden Sie unter Unternehmen; zum Büro in Münster siehe Standort Münster.

So erreichen Sie uns

Krombholz & Hülshoff Sachverständige für Immobilienbewertung PartG
Lengericher Landstraße 19b, 49078 Osnabrück
Telefon: 0541 4067044
E-Mail: [email protected]
Bürozeiten: Mo–Do 9:00–16:30 Uhr, Fr 9:00–15:00 Uhr
Besprechungen im Büro nach Terminvereinbarung → Anfahrt und Kontaktformular

Häufige Fragen

Was kostet ein Immobiliengutachten in Osnabrück?

Das Honorar richtet sich nach Objektart, Wert und Aufwand. Nach einer kurzen Beschreibung des Objekts erhalten Sie von uns ein verbindliches Angebot.

Bewerten Sie auch im Emsland und in der Grafschaft Bentheim?

Ja. Neben der Stadt und dem Landkreis Osnabrück gehören das Emsland und die Grafschaft Bentheim zu unserem regelmäßigen Einzugsgebiet; darüber hinaus bewerten wir bundesweit und im Ausland.

Werden Gutachten aus Osnabrück auch in Nordrhein-Westfalen anerkannt?

Ja. Ein Verkehrswertgutachten ist nicht an ein Bundesland gebunden. Die ImmoWertV gilt bundesweit; maßgeblich sind die Marktdaten am Ort der Immobilie.

Kann ich mit Ihnen einen Termin im Büro vereinbaren?

Ja. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns; wir vereinbaren einen Termin an der Lengericher Landstraße oder besprechen Ihr Anliegen telefonisch.